Berufsbild für Kantonsapothekerinnen und Kantonsapotheker

Aufgabenkreis

Die Kantonsapothekerinnen und Kantonsapotheker vollziehen die eidgenössischen und kantonalen Gesetze im Heilmittelbereich. Es handelt sich dabei insbesondere um folgende Gesetze:

  • Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte (Heilmittelgesetz, HMG)
  • Bundesgesetz über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (Betäubungsmittelgesetz, BetmG)
  • Kantonale Gesundheitsgesetze

Die Aufgaben der Kantonsapothekerinnen und Kantonsapotheker sind sehr vielfältig:

  • Sie überwachen die Ausübung von Heilmittelberufen (Apothekerinnen/Apotheker, Drogistinnen/Drogisten, einen Teil der ärztlichen Tätigkeiten, Institutionen).
  • Sie überwachen die Betriebe, die Heilmittel abgeben (Apotheken, Drogerien, Spitäler usw.).
  • Sie überwachen den Verkehr von Arzneimitteln und intervenieren bei illegalem Handel
  • Sie kontrollieren die gute Herstellungspraxis für Arzneimittel in kleinen Mengen.
  • Sie beraten die Kantonsregierungen bei allen Fragen im Zusammenhang mit Heilmitteln.
  • Sie beteiligen sich an kantonalen, nationalen und auch internationalen Arbeitsgruppen im pharmazeutischen Bereich.
  • Sie nehmen (auf Bundes- und Kantonsebene) an der Ausarbeitung und Umsetzung von Konzepten teil, namentlich im Bereich der Gesundheitsvorsorge, und arbeiten mit den verschiedenen öffentlichen und privaten Partnern zusammen.
  • Sie können, auch im Auftrag des Bundes, Kontrollen, Inspektionen usw. durchführen.
  • Sie nehmen bei den verschiedenen Bewilligungsgesuchen (auf Bundes- und Kantonsebene) die Vorprüfung vor.

Je nach Verwaltungsstruktur der Kantone können Kantonsapothekerinnen und Kantonsapotheker auch mit anderen Aufgaben betraut werden. Dabei sollte es aber zu keiner Wechselwirkung mit den oben genannten Aufgaben kommen.


Stellung der Kantonsapotheker im schweizerischen Gesundheitssystem

Jedes qualitativ hoch stehende Gesundheitssystem basiert auf qualifizierten Leistungserbringern (Gesundheitsfachleuten) und auf leistungsfähigen Einrichtungen, die den Bedürfnissen und dem Stand der Technik genügen. In einem solchen System kommt den Gesundheitsbehörden (also auch den Kantonsapothekerinnen und Kantonsapothekern) vor allem die Rolle der Aufsicht, der Koordination und der Planung (in Verbindung mit der Gesundheitspolitik) zu. Kantonsapothekerinnen und Kantonsapotheker haben die Pflicht, im Interesse des Kantons und der Gesellschaft zu handeln. Sie dürfen weder Partikular- noch Verbandsinteressen vertreten. Sie haben eine vorgegebene Gesundheitspolitik umzusetzen und sind gleichzeitig Entscheidungs- und Beratungsbehörde. Als Bindeglied zwischen Staat, Bevölkerung, Behörden und Gesundheitsfachleuten ist es an den Kantonsapothekerinnen und Kantonsapothekern, Anpassungen von Gesetzen und Reglementen vorzuschlagen, damit sich diese Texte parallel zu den gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Fortschritten und zur Entwicklung der Absatzmärkte weiterentwickeln. Sie müssen dabei immer den Schutz der öffentlichen Gesundheit als oberstes Ziel vor Augen haben.
Bei den Beziehungen zu den privaten Partnern sind Kantonsapothekerinnen und Kantonsapotheker aufgrund ihrer Verfügbarkeit, ihrer Ausbildung und ihrer guten Kenntnis der Abläufe und Verfahren auf Kantons- und Bundesebene sowie der geltenden Gesetzgebung im Allgemeinen die bevorzugten Gesprächspartner.


Aus-, Fort- und Weiterbildung

Kantonsapothekerinnen und Kantonsapotheker besitzen ein in der Schweiz anerkanntes Apothekerdiplom und verfügen grundsätzlich über pharmazeutische Berufserfahrung.
Da sie eine besondere Tätigkeit ausüben, die sich von dem, was sie während ihres Studiums und ihrer beruflichen Laufbahn gesehen haben, wesentlich unterscheidet, sind die Kantonsapothekerinnen und Kantonsapotheker angehalten, sich ständig fortzubilden, insbesondere auf den Gebieten des Rechts und der öffentlichen Gesundheit. Für sie ist es daher unerlässlich, ein enges Beziehungsnetz zu den Berufskolleginnen und Berufskollegen in den anderen Kantonen und in den Bundesämtern zu knüpfen, Fachkurse zu besuchen, an Projekten teilzunehmen und mit anderen Fachleuten zusammenzuarbeiten.

Eine regelmässige Fortbildung ist nötig, um immer auf dem neusten Stand der Entwicklung der wissenschaftlichen, technischen und rechtlichen Normen zu sein. Da auf nationaler Ebene noch entsprechende Strukturen fehlen, sind die Kantonsapothekerinnen und Kantonsapotheker bei der Aus- und Fortbildung allerdings noch oft auf sich selbst gestellt.


Zukunftsperspektiven

In Gesundheitssystemen, die immer komplexer werden und in denen verschiedenste Interessenvertreter mitwirken, ist es für jeden Kanton wichtig, dass er sich auf die Kompetenz einer Kantonsapothekerin oder eines Kantonsapothekers mit entsprechend qualifizierten Ressourcen verlassen kann, die/der im Bereich der Heilmittel als Behörde und Referenz auftritt.

Angesichts der Globalisierung können sich Kantonsapothekerinnen und Kantonsapotheker ausserdem nicht mehr nur mit kantonalen Angelegenheiten beschäftigen. Sie müssen vielmehr eng mit ihren Kolleginnen und Kollegen zusammenarbeiten, um Ansätze zu finden, die zumindest auf regionaler und interkantonaler Ebene harmonisiert sind.